Der Assoziationsrat prüft, welche weiteren gemeinsamen Anstrengungen zur Verhütung und Kontrolle der illegalen Einwanderung, einschließlich des Menschenhandels, unternommen werden können, und befasst sich auch mit anderen Konsularfragen.
Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).
