Verbraucherschutz
Die Zusammenarbeit in diesem Bereich ist darauf gerichtet, die Verbraucherschutzprogramme in der Europäischen Gemeinschaft und in Ägypten miteinander in Einklang zu bringen, und umfasst nach Möglichkeit folgendes:
Erhöhung der Vereinbarkeit des Verbraucherschutzrechts der Vertragsparteien, um die Entstehung von Handelshemmnissen zu verhindern;
Einrichtung und Ausbau von Systemen für die gegenseitige Unterrichtung über gefährliche Lebensmittel und gewerbliche Waren und Verbund dieser Systeme (Frühwarnsysteme);
Informations- und Sachverständigenaustausch;
Veranstaltung von Ausbildungsprogrammen und technische Hilfe.
Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).
