Bekämpfung des Terrorismus
Im Einklang mit den einschlägigen internationalen Übereinkünften und ihren internen Rechtsvorschriften arbeiten die Vertragsparteien in diesem Bereich zusammen und konzentrieren sich dabei insbesondere auf folgendes:
Informationsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus;
Erfahrungsaustausch über Terrorismusprävention;
gemeinsame Forschung und gemeinsame Studien im Bereich der Terrorismusprävention.
Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).
