Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bekämpfung des Terrorismus

Im Einklang mit den einschlägigen internationalen Übereinkünften und ihren internen Rechtsvorschriften arbeiten die Vertragsparteien in diesem Bereich zusammen und konzentrieren sich dabei insbesondere auf folgendes:

Informationsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus;

Erfahrungsaustausch über Terrorismusprävention;

gemeinsame Forschung und gemeinsame Studien im Bereich der Terrorismusprävention.

Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).