Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bedienstete anderer Einrichtungen der Europäischen Union

. Dieses Bundesgesetz ist sinngemäß auch auf die Bediensteten anderer Einrichtungen der Europäischen Union anzuwenden, für die vergleichbare Verpflichtungen hinsichtlich der Übertragung und Rückübertragung von Pensionsanwartschaften gelten.