Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wirkung der Leistung des besonderen Erstattungsbetrages

. Mit der Leistung des besonderen Erstattungsbetrages nach bzw. des Erstattungsbetrages nach erlöschen alle Ansprüche und Berechtigungen aus der Pensionsversicherung, die aus Versicherungsmonaten und Gutschriften im Pensionskonto erhoben werden können, für die der Erstattungsbetrag geleistet wurde; ebenso erlischt der Anspruch auf eine Pension auf Grund der diesen Erstattungsbeträgen zugrundeliegenden Versicherungszeiten und Gutschriften im Pensionskonto ohne weiteres Verfahren.