5a. Teil
Einreise-/Ausreisesystem
Zentrale Zugangsstelle
. Der Bundesminister für Inneres übt die Funktion der zentralen Zugangsstelle im Sinne des Art. 29 Abs. 3 der EES-VO aus.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
5a. Teil
Einreise-/Ausreisesystem
Zentrale Zugangsstelle
. Der Bundesminister für Inneres übt die Funktion der zentralen Zugangsstelle im Sinne des Art. 29 Abs. 3 der EES-VO aus.