Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5a. Teil

Einreise-/Ausreisesystem

Zentrale Zugangsstelle

. Der Bundesminister für Inneres übt die Funktion der zentralen Zugangsstelle im Sinne des Art. 29 Abs. 3 der EES-VO aus.