Erklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten
. Erklärungen der Mitgliedstaaten, auf die in diesem Bundesgesetz verwiesen wird, und die zuständigen Vollstreckungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten sind der Homepage des Europäischen Justiziellen Netzwerks ( f) zu entnehmen.
