Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Beachte: Anwendbar auf Streitbeilegungsbeschwerden hinsichtlich Streitfragen in einem Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen, das in einem Besteuerungszeitraum, der am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnt, erwirtschaftet wird.
