Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die infolge des Beitritts erforderlichen Anpassungen der in Anhang II aufgeführten Rechtsakte werden im Einklang mit den dort aufgestellten Leitlinien nach dem Verfahren und nach Maßgabe des Artikels 169 vorgenommen.