Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 des Protkolls (Anm.: richtig: Protokolls) über die Satzung der Bank erhält folgende Fassung:

„Für die qualifizierte Mehrheit sind 18 Stimmen erforderlich.''