Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen

. Den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ist ein besonderer Freibetrag von 801 Euro jährlich bei Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) abzuziehen.

Beachte: Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002 (Veranlagungsjahr 2002)

idF BGBl. I Nr. 59/2001