Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen
. Den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ist ein besonderer Freibetrag von 801 Euro jährlich bei Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) abzuziehen.
Beachte: Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002 (Veranlagungsjahr 2002)
