Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Qualitätskontrolle

. Die Bundesanstalt hat zur Überwachung der Einhaltung der Grundsätze gemäß bei der Erstellung der Verbraucherpreisindizes dem Qualitätsausschuss des Statistikrates der Bundesanstalt alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Prüfung der Repräsentativität gemäß , insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer ausreichenden Repräsentativität der Auskunftserteilenden, erforderlich sind.