Art der Erhebung
. (1) Die Erhebungen sind in der Art der Befragung auf Basis einer repräsentativen Auswahl der Erhebungseinheiten durchzuführen.
(2) Erhebungen mittels Scannerdaten () erfolgen durch Übermittlung von elektronischen Datensätzen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Art der Erhebung
. (1) Die Erhebungen sind in der Art der Befragung auf Basis einer repräsentativen Auswahl der Erhebungseinheiten durchzuführen.
(2) Erhebungen mittels Scannerdaten () erfolgen durch Übermittlung von elektronischen Datensätzen.