Verwendung der geschlechtsspezifischen Form
. Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwendung der geschlechtsspezifischen Form
. Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.