Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Folgende Einrichtungen, die im Wirkungsbereich der Bundesministerin oder des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung liegen, werden als leistungsdefinierende Stellen im Sinn des für Leistungsangebote im Sinn des bestimmt:

1. Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung für Leistungsangebote auf dem Gebiet der Forschungsförderung und Stipendienvergabe,

2. Die Studienbeihilfenbehörde für Leistungsangebote im Bereich der Studienförderung,

3. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften für Leistungsangebote im Bereich von wissenschaftlichen Preisen und Auszeichnungen, nationalen und internationalen Stipendienprogrammen sowie Mitgliedschaften.

4. Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft für Leistungsangebote zur Unterstützung von Studierenden in finanziellen Notlagen und studentischen Projekten.

Dadurch wird diesen Einrichtungen die eigenständige Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten als leistungsdefinierende Stelle übertragen.