Eine als Gesundheitsamt anerkannte kommunale Einrichtung erledigt die ihr obliegenden amtlichen Aufgaben als Auftragsangelegenheiten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eine als Gesundheitsamt anerkannte kommunale Einrichtung erledigt die ihr obliegenden amtlichen Aufgaben als Auftragsangelegenheiten.