Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Hochschulrates

. Den übrigen Mitgliedern des Hochschulrates der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß des Hochschulgesetzes 2005 gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an jeder Sitzung des Hochschulrates ein Sitzungsgeld von jeweils 200 €.