Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Thermalbadeanstalten

Eine Thermalbadeanstalt ist jede Anlage, in der Gasteiner Thermalwasser an andere als die Familienangehörigen und die Dienstnehmer des Anstaltsbesitzers in Form von Bädern abgegeben wird.