Haftpflichtversicherung
Zur Erfüllung der gesetzlichen Haftpflicht ist eine Versicherung in ausreichender Höhe abzuschließen. Der Abschluss der Versicherung ist der Behörde nachzuweisen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Haftpflichtversicherung
Zur Erfüllung der gesetzlichen Haftpflicht ist eine Versicherung in ausreichender Höhe abzuschließen. Der Abschluss der Versicherung ist der Behörde nachzuweisen.