Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Haftpflichtversicherung

Zur Erfüllung der gesetzlichen Haftpflicht ist eine Versicherung in ausreichender Höhe abzuschließen. Der Abschluss der Versicherung ist der Behörde nachzuweisen.