Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Seilscheiben und Seilrollen

(1) Für die Durchmesser von Seilscheiben gelten folgende Mindestwerte:

Verwendungszweck

Seilmachart

Verwendungsstelle

-facher Seilnenndurchmesser

 

Tragseil

Verschlossenes Seil Litzenspiralseil

Verankerungstrommel Verankerungstrommel Spannseilscheibe

 

60 40 80

Zugseil

Rundlitzenseil

Antriebs-, Spannseil-, Ablenk- und Umlenkscheibe

gefuttert ungefuttert

60 80

Spannseil

Rundlitzenseil

Spannseilscheibe

 

40

(2) Die Antriebs-, Ablenk- und Umlenkscheiben für das Zugseil sind mit Eiskratzern zu versehen.