Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Der Beschlußfassung der Delegiertenversammlung obliegt:

a) die Entgegennahme des Jahres- und Rechenschaftsberichtes,

b) die Kenntnisnahme des vom Direktorium ausgearbeiteten und vom Kuratorium beschlossenen Jahresvoranschlages und des Programms der Festspiele.