Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Zum Wirkungsbereich des Direktoriums gehören insbesondere:

a) die Vorbereitung und Durchführung der Salzburger Festspiele sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,

b) der Abschluß von Verträgen unter Beobachtung der Bestimmungen des ,

c) die Aufstellung des Jahresvoranschlages.