Ehrenamtliche Tätigkeit
. Die Mitglieder des Rates sowie die allenfalls beigezogenen Personen haben ihre Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ehrenamtliche Tätigkeit
. Die Mitglieder des Rates sowie die allenfalls beigezogenen Personen haben ihre Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben.