. Im übrigen werden die Rechte und Pflichtten der Mitglieder und Arbeitgeber, sowie die Geschäftsführung durch das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlassene Statut, sowie durch die provisorische Geschäftsordnung bestimmt.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
. Im übrigen werden die Rechte und Pflichtten der Mitglieder und Arbeitgeber, sowie die Geschäftsführung durch das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlassene Statut, sowie durch die provisorische Geschäftsordnung bestimmt.