Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die in einem landwirtschaftlichen Nebenbetriebe eines gewerblichen Unternehmens Beschäftigten können, wenn ihre Zahl nicht mehr als 20 beträgt, geschlossen bei der burgenländischen Landeskrankenkasse versichert werden.