. Die in einem landwirtschaftlichen Nebenbetriebe eines gewerblichen Unternehmens Beschäftigten können, wenn ihre Zahl nicht mehr als 20 beträgt, geschlossen bei der burgenländischen Landeskrankenkasse versichert werden.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die in einem landwirtschaftlichen Nebenbetriebe eines gewerblichen Unternehmens Beschäftigten können, wenn ihre Zahl nicht mehr als 20 beträgt, geschlossen bei der burgenländischen Landeskrankenkasse versichert werden.