Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Benützungsrechte

. Die Gesellschaft ist berechtigt, die zur Planung und zum Bau des Hochleistungsstreckenteiles Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck oder von Teilen desselben benötigten Grundstücke der Schieneninfrastruktur der ÖBB-Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft gegen Entrichtung eines Entgeltes zu benützen, das mittels Schätzung nach den Grundsätzen der und 8 Eisenbahnenteignungsgesetz zu bemessen ist.