Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gremien des FAB CE

1. Die Vertragsstaaten vereinbaren die Einrichtung folgender Gremien für den FAB CE:

(a) FABCE-Rat

(b) Gemeinsamer zivil-militärischer Ausschuss für Luftraumkoordinierung (JCMACC)

(c) Koordinationsausschuss “Nationale Aufsichtsbehörden” (NSA-CC)

(d) andere Gremien, die auf Beschluss des FABCE-Rates für die Umsetzung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des FAB CE notwendig sind.

2. Die genannten Gremien besitzen keine Rechtspersönlichkeit.