Notifikation
Der Verwahrer notifiziert allen Unterzeichnerstaaten und nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens der Agentur folgendes:
a) die Unterzeichnungen des Übereinkommens;
b) die Hinterlegungen von Ratifikations-, Annahme- und Genehmigungsurkunden nach ;
c) den Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens nach ;
d) die Ausschlüsse vom räumlichen Geltungsbereich nach ;
e) den Austritt eines Mitglieds aus der Agentur nach .
