Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Archive und Nachrichtenverkehr

a) Die Archive der Agentur sind unverletzlich, wo immer sie sich befinden.

b) Jedes Mitglied gewährt dem amtlichen Nachrichtenverkehr der Agentur dieselbe Behandlung wie dem amtlichen Nachrichtenverkehr der Bank.