Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kapitel VII

Vorrechte und Immunitäten

Zweck des Kapitels

Um der Agentur die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, werden ihr im Hoheitsgebiet jedes Mitglieds die Vorrechte und Immunitäten gewährt, die in diesem Kapitel vorgesehen sind.