Kapitel VII
Vorrechte und Immunitäten
Zweck des Kapitels
Um der Agentur die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, werden ihr im Hoheitsgebiet jedes Mitglieds die Vorrechte und Immunitäten gewährt, die in diesem Kapitel vorgesehen sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel VII
Vorrechte und Immunitäten
Zweck des Kapitels
Um der Agentur die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, werden ihr im Hoheitsgebiet jedes Mitglieds die Vorrechte und Immunitäten gewährt, die in diesem Kapitel vorgesehen sind.