Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

Vorbereitende Maßnahmen

. Von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an sind die Bestellung des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin zu veranlassen sowie die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates unverzüglich vorzunehmen.