Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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IMMUNITÄT DER AKTIVEN

Eigentum und Aktiven der Bank, gleichgültig wo gelegen und in wessen Händen befindlich, sind vor Durchsuchung, Requisition, Konfiszierung, Enteignung oder jeder anderen Form der Beschlagnahme oder Verfallserklärung durch gesetzgebende oder gesetzdurchführende Handlungen geschützt.