Kapitel VI
ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG
STRUKTUR
Die Bank besitzt einen Gouverneursrat, ein Direktorium, einen Präsidenten, einen oder mehrere Vizepräsidenten sowie die für notwendig erachteten Beamten und Angestellten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel VI
ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG
STRUKTUR
Die Bank besitzt einen Gouverneursrat, ein Direktorium, einen Präsidenten, einen oder mehrere Vizepräsidenten sowie die für notwendig erachteten Beamten und Angestellten.