Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kapitel VI

ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG

STRUKTUR

Die Bank besitzt einen Gouverneursrat, ein Direktorium, einen Präsidenten, einen oder mehrere Vizepräsidenten sowie die für notwendig erachteten Beamten und Angestellten.