Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wert einer fremden Währung

. Wird ein Wert in fremder Währung geführt, so ist dieser zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (Referenzkurs der EZB) mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in Euro umzurechnen.