Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Rechnungsabgrenzung

Rechnungsabgrenzung

. Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist für wesentliche Beträge eine zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge gemäß zum 31. Dezember 2012 vorzunehmen. Diese Abgrenzungen sind auf den in der Kontenplanverordnung 2013 vorgesehenen aktiven und passiven Bestandskonten auszuweisen.