Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemäß einer Mitteilung des geschäftsführenden Generaldirektors der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen sind gemäß Artikel II Z. 2 der Verfassung der genannten Organisation, BGBl. Nr. 72/1956, Marokko und der Sudan am 13. September 1956 Mitglieder dieser Organisation geworden.