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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 89/1957

Gemäß einer Mitteilung des geschäftsführenden Generaldirektors der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen sind gemäß Artikel II Z. 2 der Verfassung der genannten Organisation, BGBl. Nr. 72/1956, Marokko und der Sudan am 13. September 1956 Mitglieder dieser Organisation geworden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 89/1957 · Stammfassung

Fassungen ab: 05.04.1957

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 89/1957

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