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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sensitivitäts- und Risikoanalyse

(1) In der Finanzanalyse sind sensible Kostenfaktoren mit einer Bandbreite in der Wirtschaftlichkeitsberechnung anzusetzen und deren Einfluss auf das Ergebnis darzustellen.

(2) Die Sensitivitäts- und Risikoanalyse ist für folgende Kostenfaktoren mit den jeweils angegebenen Bandbreiten durchzuführen:

1. kalkulatorischer Zinssatz (Variation +/- 75 %);

2. durchschnittlicher Day-Ahead Börsepreis Strom (Variation +/- 50 %);

3. erzielbarer Preis für Verkauf von Wärme/Kälte (Variation +/- 50 %);

4. CO2-Preis (Variation +/- 50 %);

5. Brennstoffkosten (Variation +/- 50 %);

6. Verbrauchsszenarien/Erlösszenarien (Variation +/- 50 %).