Schlußbestimmung
. Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Lebzelter und Wachszieher ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schlußbestimmung
. Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Lebzelter und Wachszieher ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.