. (1) Die in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan mit einer ununterbrochenen roten Linie umgrenzten Teile des 2. Wiener Gemeindebezirkes werden zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Die in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan mit einer ununterbrochenen roten Linie umgrenzten Teile des 2. Wiener Gemeindebezirkes werden zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.