Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ziele im Wienerwald

. Im Teil A – Wienerwald sind vom Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten insbesondere folgende Ziele zu beachten:

1. die Förderung der natürlichen Eigenart der charakteristischen Waldgesellschaften des mäßig frischen Traubeneichenwaldes auf vergleyten Flyschböden, des frischen Buchenwaldes auf Pseudogley und des Traubeneichen-Hainbuchenwaldes,

2. die Förderung der Naturverjüngung,

3. die Erhaltung von Altholz und von Hohlbäumen,

4. die Erhaltung und Entwicklung eines abgestuften Waldrandes,

5. die Erhaltung und Pflege extensiv genutzter Wiesen- und Saumgesellschaften im Bereich der Kinderheimstätte „Sonnenland“.