Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung

. Auf alle zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens anhängigen Verfahren in welchen die Bestimmungen des Wiener Naturschutzgesetzes anzuwenden sind, sind die bisherigen Bestimmungen anzuwenden.