Widerruf
. Die Unterschutzstellung jener Grundflächen des 16. Wiener Gemeindebezirkes, die gemäß § 24 Abs. 4 erster Satz Wiener Naturschutzgesetz Landschaftsschutzgebiete sind und die gemäß im Plan nicht als solche ausgewiesen sind, wird widerrufen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Widerruf
. Die Unterschutzstellung jener Grundflächen des 16. Wiener Gemeindebezirkes, die gemäß § 24 Abs. 4 erster Satz Wiener Naturschutzgesetz Landschaftsschutzgebiete sind und die gemäß im Plan nicht als solche ausgewiesen sind, wird widerrufen.