Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wienerwaldrandzone

. Ziel in der Wienerwaldrandzone (Teil B) ist:

1. die Erhaltung und die Förderung der naturnahen Entwicklung der Waldgesellschaften im Bereich „Europahaus des Kindes“ und

2. die Erhaltung und die Förderung der naturnahen Entwicklung waldfreier Flächen, insbesondere der vorhandenen Wiesen und Obstbaumkulturen. Die Erhaltung der Kulturgattung Weinbau ist von besonderer Bedeutung.

Jeder Grundeigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat diese Ziele zu beachten.