Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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.  Im Teil A - Wienerwald ist die Betreuung der Waldflächen durch die Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten derart durchzuführen, daß keine nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf den Landschaftshaushalt entstehen.