Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der B 301 Wiener Südrand Straße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der B 301 Wiener Südrand Straße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.