Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderungsempfänger

Gefördert werden können

a) Halter von gefährdeten Nutztierrassen,

b) Zuchtorganisationen,

c) Vereine und Organisationen zur Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen,

d) Institutionen, insbesondere zur Gewinnung und Lagerung genetischer Ressourcen gefährdeter Nutztierrassen,

e) wissenschaftliche Einrichtungen.