Identitätsnachweis
. Der Prüfungswerber hat bei Antritt der Prüfung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Identitätsnachweis
. Der Prüfungswerber hat bei Antritt der Prüfung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.