Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigene Mittel der Organisation

Eigene Mittel der Organisation sind:

a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation;

b) die Mittel des Pensionsreservefonds, der als zweckgebundenes Sondervermögen der Organisation zur Sicherung ihres Versorgungssystems durch die Bildung angemessener Rücklagen dient.